Babysitter Ratgeber
Ein Babysitter ist eine Person, die die Kinder anderer während deren Abwesenheit beaufsichtigt. Babysitter sind meist Jugendliche, Studenten und zunehmend auch Senioren.
Die Arbeitszeiten liegen in der Regel in den Abendstunden und die Vergütung wird mündlich vereinbart und bar bezahlt. Ein Babysitter erhält auch sehr viele intime Einblicke in das Familienleben, zum Beispiel wenn er dem Baby auf dem Wickelaufsatz auf der Badewanne neue Windeln verpackt.
Eltern, die einen Babysitter suchen, müssen jedoch einige „rechtliche Punkte“ beachten:
Der Babysitter muss laut dem Gesetz zum Schutze der arbeitenden Jugend (Jugendarbeitsschutzgesetz – JArbSchG) §5 Absatz 3 mindestens 13 Jahre alt sein und darf nur mit Einwilligung der Sorgeberechtigten arbeiten. Außerdem dürfen 13- und 14-Jährige – die im Jugendarbeitsschutzgesetz (nicht zu verwechseln mit dem Jugendschutzgesetz!) noch als Kinder gelten – nur zwischen 8 und 18 Uhr und nur für maximal zwei Stunden arbeiten.
Ist der Babysitter mindestens 15, aber noch nicht volljährig, darf er bis 20 Uhr tätig sein. Die Tätigkeit darf nicht vor oder während des Schulunterrichts ausgeübt werden, noch sonst in irgendeiner Weise den Schulbesuch nachteilig beeinflussen.
Soll die Betreuung durch einen Babysitter zudem regelmäßig stattfinden, sollten Eltern die Aufsichtspflicht schriftlich auf den Babysitter übertragen.
Der Babysitter muss auch in der Lage sein, die fachliche Versorgung des Babys durchzuführen, wie etwas, das Windeln wechseln, reinigen, Eincremen gegen trockene Haut, das Pudern oder die Temperatur messen.
Eltern finden Babysitter meist über Aushänge, in der Nachbar- oder Verwandtschaft sowie immer öfter auch über Agenturen.
Wer als Babysitter arbeiten möchte, kann einen Kurs besuchen, der mit dem „Babysitter-Diplom“ abgeschlossen wird. Hier lernen die – vornehmlich jugendlichen – Teilnehmer nicht nur, wie man Kinder beschäftigt, ernährt und versorgt, sondern absolvieren auch einen achtstündigen Erste-Hilfe-Kurs mit dem Schwerpunkt Kleinkind/Säugling.
Vom Babysitting abzugrenzen ist das ganztägige Betreuen der Kinder (durch Kindermädchen) im eigenen Haushalt, sowie das Betreuen der Kinder im Haushalt einer Tagesmutter.
Versicherungsschutz und Absetzen des Babysitters
Wichtig ist es auch, dass der Babysitter für die Zeit der Tätigkeit sowie für die Wege von und zur Einsatzstätte versichert ist. Wenn unter anderem der höhenverstellbare Wickeltisch vom Babysitter beschädigt wird, haftet dann die Haftpflichtversicherung der Eltern?